Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der klebafol AG
1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Die klebafol AG verkauft und liefert dem Kunden die bestellten Waren oder Dienstleistungen zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB). Mit der Bestellung anerkennt der Kunde sämtliche Bedingungen der AVB, für diese und alle zukünftigen Aufträge. Entgegenstehende oder von den AVB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die klebafol AG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der klebafol AG kommt ausschliesslich durch die Auftragsbestätigung von klebafol AG zustande. Die Bestellung des Kunden sowie deren Änderungen oder Ergänzungen erfolgt per Telefon, schriftlich oder per E-Mail. Die klebafol AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung zustellt.
2. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise exkl. Steuern, Abgaben, Zuschläge und Mehrwertsteuer.
Bei nachträglicher Änderung der Mengen behält sich die klebafol AG eine entsprechende Anpassung der Preise und der Lieferzeit vor.
3. Offerten und Bestellungen
Offerten erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die klebafol AG behält sich vor, eine Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Stillschweigen seitens der klebafol AG auf ein Gegenangebot des Kunden gilt unter keinen Umständen als Annahmeerklärung.
4. Widerruf einer Bestellung
Bestellungen für Waren, die nicht (oder in wesentlich kleineren Mengen als bestellt) am Lager geführt werden, können nach Beginn der Produktion oder bei erfolgter Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr widerrufen werden.
5. Sonderanfertigungen
Bestellungen für Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Form. Farbabweichungen, technisch notwendige Änderungen des Druckstandes sowie fertigungstechnisch bedingte Abweichungen sind unvermeidlich und können nicht beanstandet werden, da es sich dabei nicht um Sachmängel handelt. Das vom Kunden unterzeichnete „Gut zum Druck“ ist für die Druckanfertigung allein massgebend. Werkzeuge, Formen, Klischees usw., auch wenn vom Kunden ganz oder teilweise bezahlt, bleiben Eigentum und im Besitz der klebafol AG. Die klebafol AG ist zu Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen von 20% befugt. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
6. Abrufverträge
Jahresabschlüsse oder Terminaufträge sind bezüglich Mengen und Zeitrahmen verbindlich. Wenn keine kürzere Lieferfrist vereinbart wurde, so hat der Abruf längstens innerhalb eines Jahres vom Datum der Bestellung an zu erfolgen. Nicht bezogene Mengen werden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einen Monat nach Ablauf des Abschlusses ausgeliefert und verrechnet. Bei stark schwankenden Rohstoffpreisen oder Währungen kann die klebafol AG die Preise der neuen Situation anpassen.
7. Lieferung / Versicherung
Für Sendungen im Warenwert ab Fr. 1‘000.– übernimmt die klebafol AG die Frachtkosten bis zum Empfangsort des Empfängers in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein. Mehrauslagen für Eilsendungen werden in Rechnung gestellt. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abgang ab Werk auf den Käufer über, auch bei Franko Lieferungen. Die Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten transportversichert. Die mengenmässige Kontrolle hat bei der Lieferung zu erfolgen und Abweichungen sind unverzüglich auf dem Lieferschein festzuhalten.
8. Zahlungsbedingungen
30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzüge; ansonsten treten Verzugsfolgen ein. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
9. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und verstehen sich im Prinzip vom Datum des Vertragsabschlusses sowie Eingang aller zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen an. Verspätete Lieferung berechtigt zu keinem Schadenersatzanspruch. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorgängig eine angemessene Nachfrist angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat.
10. Besondere Verhältnisse
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen – auch innerhalb eines Lieferverzuges – beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die klebafol AG trotz der nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte. Dabei ist es unwesentlich, ob sie im eigenen Betrieb oder in fremden Betrieben, von welchen die Herstellung abhängig ist, eingetreten sind. In solchen Fällen steht klebafol AG zudem das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Als unvorhergesehene Hindernisse gelten unter anderem höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Kriegsereignisse, Transportschwierigkeiten, Streiks u. Aussperrungen, Maschinenausfälle, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Energiemangel. Schadensersatzansprüche infolge Lieferungsverzugs seitens der klebafol AG werden vollumfänglich wegbedungen.
11. Mängelrügen – Gewährleistung
Allfällige Beanstandungen der Ware sind innert 8 Tagen nach deren Empfang schriftlich der
klebafol AG zur Kenntnis zu bringen. Bei begründeter Beanstandung wird nach Wahl der klebafol AG gegen Rückgabe der beanstandeten Ware entweder kostenlos ausgetauscht oder gutgeschrieben. Gewährleistungsansprüche sind nur möglich, wenn Qualität, Verarbeitung und Ausführung der Ware die branchen- und handelsüblichen Toleranzen überschreiten. Insbesondere stellen Abweichungen in Farbnuancen und Beschaffenheit des Materials oder der Druckfarben keine Sachmängel dar.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Kunde sowie jeder Benutzer oder Verbraucher der Produkte von klebafol AG hat vor Verwendung derselben deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Zweck zu überprüfen. Er übernimmt ausdrücklich alle mit der Eignung und der Verwendung des Produktes verbundenen Risiken und trägt die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehende Schäden. Eine diesbezügliche Haftung von klebafol AG wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.
12. Haftung
Schadensersatzansprüche aus Nichterbringung der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrüche sowie andere indirekte oder mittelbare Schäden oder Folgeschäden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die klebafol AG haftet für von ihr zu vertretende Schäden maximal bis zum Wert der Ware.
13. Rücksendungen
Durch den Kunden verursachte Rücksendungen werden nur aufgrund vorheriger, gegenseitiger Vereinbarung akzeptiert und unter Abzug von mindestens 10% des Rechnungsbetrags entgegen genommen. Ist die zurückgesandte Ware instand zu setzen oder neu zu verpacken, werden die entstandenen Kosten belastet.
14. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil der AVB ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien gewollten rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt für etwaige Lücken in den AVB entsprechend.
15. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen der klebafol AG und dem Kunden unterliegt schweizerischem Recht.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schwarzenbach. Gerichtsstand ist das Kreisgericht, 9500 Wil
Schwarzenbach, Januar 2017